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AGB

I. Allgemeine Verkaufsbedingungen der Marley Deutschland GmbH 

II. Allgemeine Verkaufsbedingungen Onlineshop der Marley Deutschland GmbH


 

I. Allgemeine Verkaufsbedingungen der Marley Deutschland GmbH

§ 1 Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Marley Deutschland GmbH (Marley) und dem Vertragspartner (Partner). Abweichende Vereinbarungen in Angeboten, Rahmen- oder Individualvereinbarungen gehen diesen AVB vor.

Unsere AVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners erkennen wir nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wird formgerecht zugestimmt. Dieses gilt selbst dann, wenn trotz Kenntnis entgegen-stehender oder abweichender Bedingungen des Partners Lieferungen vorbehaltlos erbracht werden.

§ 2 Formerfordernisse und Angebot

  1. Alle Arten von Erklärungen zur Vertragsschließung, -ergänzung, -abwicklung und -beendigung sind nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen werden erst wirksam, wenn sie innerhalb einer Woche in Schrift- oder Textform bestätigt werden. Die Aufhebung aller Formerfordernisse bedarf der Schriftform.
  2. Angebote von Marley sind ohne entgegenstehenden Zusatz unverbindlich und frei-bleibend. Verbindliche Kaufangebote des Partners können innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen angenommen werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise umfassen die Lieferung „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; die gesondert berechnet werden kann.
  2. Bei allen Preisen handelt es sich um bindende Nettopreise zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Marley berechtigt, bei Lieferungen mit einem Auftragswert von bis zu 400,00 EURO einen Mindermengenzuschlag von 40,00 EURO zu berechnen.
  4. Marley ist berechtigt Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Rechnungen im PDF-Format per E-Mail versandt.
  5. Entgeltforderungen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum und Zugang einer Rechnung bzw. gleichwertigen Zahlungsaufstellung zu erfüllen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Partner automatisch in Zahlungsverzug. Ist der Rechnungszugang unsicher, beginnt die Frist mit Lieferung. Anforderungen des Partners, die die Fälligkeit oder den Zahlungsverzug abweichend von den gesetzlichen Regelungen zu Lasten von Marley erschweren oder verzögern, sind unzulässig.
  6. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz. Für jede Mahnung kann Marley pauschale Mahnkosten von 10,00 EURO erheben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens ist nicht ausgeschlossen.
  7. Alle Rechnungen sind vollständig und ohne Abzug auszugleichen.
  8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Partner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Marley anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammt.

§ 4 Lieferbedingungen

  1. Die Lieferung erfolgt in vollen Verpackungseinheiten.
  2. Alle Angaben zu Liefermöglichkeiten, -fristen und -terminen sind annähernd und unverbindlich. Um einen Fixtermin handelt es sich nur, wenn dieser formgerecht und ausdrücklich mit einem Datum und einem Zusatz „fix“ oder „genau“ vereinbart ist.
  3. Die Einhaltung der angegebenen Lieferfristen und -termine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Partners, insbesondere die Abklärung aller technischen, behördlichen, geographischen und finanziellen Fragen voraus.
  4. Marley liefert in der für sie günstigsten Versandart. Bei einem Nettoauftragswert von bis zu 400 EURO erfolgt der Versand unfrei. Die Versandkosten werden dem Partner in Rechnung gestellt. Bei einem höheren Nettoauftragswert liefert Marley innerhalb Deutschlands frachtkostenfrei. Marley übernimmt keine Entladekosten.
  5. Im Falle des Lieferverzuges durch Marley bleibt der Partner verpflichtet, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen.
  6. Würde durch den Lieferverzug ein untypisch hoher Schaden entstehen, ist der Partner verpflichtet, Marley unverzüglich vor bzw. bei Vertragsschluss hierüber zu unterrichten. Der Partner hat die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen evtl. eintretenden Schaden gering zu halten.
  7. Eine im Rahmen von AGB geregelte pauschalierte Verzugsentschädigung oder Vertragsstrafe wird nicht anerkannt.

§ 5 Erfüllungsort, Gefahrübergang, Dokumente und Verpackungen

  1. Der Erfüllungsort ist der Sitz von Marley in Wunstorf. Die Gefahr für die Lieferung geht auf den Partner über, sobald Marley die Sache auf Wunsch des Partners an einen anderen Ort als den Erfüllungsort sendet und sie hierzu an einen Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten zum Versand übergibt. Die Übernahme der Frachtkosten hat keine Auswirkung auf den Gefahrübergang.
  2. Marley wird die erforderlichen Warenbegleitpapiere und Wegedokumente auf ihre Kosten beschaffen und sie dem Partner rechtzeitig, spätestens beim Eintreffen der Ware, vorlegen.
  3. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen EURO-Paletten. Der Partner verpflichtet sich, für eine Entsorgung auf eigene Kosten zu sorgen.

§ 6 Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung und Verjährung

  1. Soweit keine Qualitätssicherungsabrede besteht, hat der Partner die Ware unverzüglich auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Bei offen-sichtlichen Mängeln, die bei einfacher Inaugenscheinnahme erkannt werden können, muss die Rüge bei Übernahme erklärt und auf den Frachtpapieren mit der genauen Bezeichnung des Mangels dokumentiert werden. Bei allen anderen Mängeln ist die Rüge spätestens nach drei Arbeitstagen ab Wareneingang zu erklären. Innerhalb dieser Zeit sind ggf. Funktionsüberprüfungen durchzuführen oder Gutachten einzuholen.
  2. Nach Ablauf der Rügefristen können Sachmängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für beschädigte Verkaufsverpackungen. Wer-den Sachen in beschädigten oder fehlenden Verkaufsverpackungen nach Ablauf der Rügefristen an Marley zurückgegeben, er- folgt dies ausschließlich zur Entsorgung auf Kosten des Partners. Dieser ist nicht berechtigt hierfür Gutschriften zu verlangen oder mit nicht anerkannten Rückzahlungsforderungen aufzurechnen.
  3. Ist lediglich die Transportverpackung, nicht aber die Verkaufsverpackung oder Sache beschädigt, ist der Partner nicht berechtigt die Annahme zu verweigern. Gibt er die Sache dennoch zurück, geschieht dies auf sein Risiko. Etwaige Mehrkosten hat der Partner zu tragen.
  4. Marley übernimmt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem an-deren Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Wird im Rahmen der Nacherfüllung eine neue mangelfreie Sache geliefert, ist der Partner verpflichtet, auf Anforderung von Marley die mangelhafte Sache herauszugeben.
  5. Für erteilte Garantien gelten ausschließlich die dazugehörigen Garantiebedingungen.
  6. Marley haftet für vorsätzliche Vertragsverletzungen. Im Falle der groben Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7. Die Verjährungsfrist von Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

§ 7 Erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt, Verkaufshilfen

  1. Marley behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis der Partner alle Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind, erfüllt hat (Kontokorrentvorbehalt).
  2. In der Zurücknahme gelieferter Ware durch Marley liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Marley hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist Marley durch den Partner unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Marley Drittwiderspruchsklage erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Marley die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage zu erstatten, haftet der Partner für den hierdurch entstandenen Ausfall.
  3. Der Partner ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Er tritt Marley jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Partner auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Marley, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich Marley, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Partner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. In diesem Fall kann Marley verlangen, dass der Partner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Partner erfolgt stets für Marley. Wird die gelieferte Ware mit anderen, Marley nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Marley das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Ge-genständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die die Vorbehaltsware.
  5. Wird die gelieferte Ware mit anderen, Marley nicht gehörenden Gegenständen, untrennbar vermischt, so erwirbt Marley das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Partners als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Partner anteilmäßig Miteigentum an Marley überträgt. Der Partner verwahrt das Al-lein- oder Miteigentum für Marley.
  6. Erwachsen dem Partner durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück Forderungen gegen einen Dritten, so tritt er diese zur Forderungssicherung an Marley ab.
  7. Übersteigt der Wert der realistischen Sicherheiten die Forderung von Marley um mehr als 20%, so verpflichtet sich Marley dazu, auf Verlangen des Auftraggebers insoweit Sicherheiten freizugeben, wobei Marley sich diesbezüglich ein Auswahl-recht vorbehält.
  8. Sämtliche dem Partner zur Verfügung gestellten Verkaufshilfen oder Präsentations-mittel bleiben im Eigentum von Marley. Sie sind nach Ende der Verkaufsphase bzw. der Präsentation in Absprache an Marley zurückzugeben. Der Partner hat auf die sorgfältige Behandlung der zur Verfügung gestellten Hilfen zu achten.

§ 8 Höhere Gewalt 

Im Falle unvorhergesehener Sachlagen, insbesondere Streik, Aussperrungen, Krieg, Materialknappheit, Unterbrechung von Versorgungsleistungen, Naturereignisse, Pandemie, Epidemie, behördliche Verfügungen, oder sonstiger unvorhergesehener Ereignisse beliebiger Art, die außerhalb der Kontrolle vom Lieferanten sind und den normalen Betrieb von Anlagen und Maschinen oder die normale Funktionsweise der Transporteinrichtungen beeinflussen, einschließlich Störungen in-folge hoheitlicher Maßnahmen, die die Erfüllung des Vertrags beeinträchtigen, sind beide Parteien während der Dauer der Störung und gegebenenfalls während der Beseitigung der Folgen der Störung und für einen begrenzten Zeitraum danach, in welchem die Vertragserfüllung sich als unwirtschaftlich erweist, von der Erfüllung ihres Teils der vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Gleiches gilt, wenn die Unterlieferanten vom Lieferanten infolge der vorstehend genannten Sachlagen nicht in der Lage sind, ihre Lieferverpflichtungen zu erfüllen und der Lieferant andererseits keine alternative Bezugsquelle hat oder die Bedingungen der alternativen Bezugsquelle inakzeptabel sind. Wenn der Lieferverzug infolge der vorstehenden Ereignisse länger als 6 Wochen andauert, haben beide Vertragsparteien das Recht, den betreffenden Teil des Vertrags zu annullieren. Unbeschadet anders lautender Bestimmungen in diesem Vertrag sind die Parteien gegenseitig nicht haftbar für jegliche Nichterfüllung, wenn diese Nichterfüllung unmittelbar durch ein Ereignis Höherer Gewalt verursacht worden ist. Die Parteien sind gegenseitig nicht haftbar für Folge-schäden oder indirekte Schäden beliebiger Art oder entgangenen Gewinn, die durch unabwendbare Ereignisse verursacht werden.

 

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Marley und seinem Partner gilt ausschließ-lich deutsches Recht. Die Anwendung des CISG oder das Recht eines anderen Staates wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart.

 

II. Allgemeine Verkaufsbedingungen Onlineshop der Marley Deutschland GmbH

§ 1 Allgemeines

Für alle über unseren Online-Shop unter https://marley.de/pages/shop-sale geschlossenen Verträge zwischen uns und Ihnen als unseren Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden: AGB). Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind. Für Zwecke dieser AGB ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB). Für Zwecke dieser AGB ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners erkennen wir nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wird formgerecht zugestimmt. Dieses gilt selbst dann, wenn trotz Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Partners Lieferungen vorbehaltlos erbracht werden.

§ 2 Vertragspartner und Vertragsabschluss

Der Kaufvertag kommt zustande mit der Marley Deutschland GmbH.
Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Es besteht die Möglichkeit unsere AGB‘s per Download herunterzuladen.
Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie vor Absenden der Bestellung durch das Setzen eines Häkchens in der Checkbox unsere AGB akzeptieren und dadurch in Ihren Antrag aufgenommen haben.
Wir werden den Zugang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail, in welcher Ihre Bestellung nochmals aufgeführt wird, bestätigen. Mit der Bestätigung Ihrer Bestellung durch uns per E-Mail kommt der Vertrag zu Stande.

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
Alle Arten von Erklärungen zur Vertragsschließung, -ergänzung, -abwicklung und -beendigung sind nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform vereinbart werden.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 126 Schriftform

  1. Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
  2. Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
  3. Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
  4. Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 126b Textform

Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das

  • es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und
  • geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.

§ 3 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat,
  • oder an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat,
  • oder an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Marley Deutschland GmbH
Online Shop
Adolf-Oesterheld-Str. 28
31515 Wunstorf
Telefax: 05031/53-371
E-Mail: info@marley.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können das Muster-Widerrufsformular von unserem Online-Shop [marley.de/rechtliches/widerrufsrecht/] elektronisch ausfüllen oder auch herunterladen und manuell ausfüllen oder eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an

Marley Deutschland GmbH
Adolf-Oesterheld-Straße 28
D-31515 Wunstorf

zurück zu senden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

§ 4 Preise, Versandkosten, Lieferungen

Sämtliche Preisangaben in unserem Online-Shop sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich anfallender Versandkosten.
Die Versandkosten sind in unseren Preisangaben in unserem Online-Shop angegeben. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellmaske angezeigt, bevor Sie die Bestellung absenden.
Wir liefern im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich.

§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Zahlungen können ausschließlich per Kreditkarte (VISA, Mastercard), PayPal oder Klarna vorgenommen werden. Für gewerbliche Kunden gelten ggf. abweichende Zahlungsbedingungen, die allerdings zuvor separat vereinbart werden müssen. 

Sie können die in Ihrem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
Die Rechnungen sind sofort fällig. Geraten Sie in Zahlungsverzug, können wir Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Zahlungsverzug liegt vor, wenn Sie auf eine Mahnung von uns, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht zahlen. Für Verbraucher beträgt der Verzugszins zur Zeit 5% über dem Basiszinssatz. Für gewerbliche Kunden beträgt der Zinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Bei gewerblichen Kunden tritt Verzug auch dann ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen nur insoweit zu, als Ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages einer Lieferung (endgültige und vorbehaltlose Gutschrift des Gesamtkaufpreises einschließlich eventueller Nebenkosten) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren in jedem Fall vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

§ 6 Lieferbedingungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt.
Ist das von Ihnen in der Bestellung bezeichnete Produkt vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir Ihnen dies unverzüglich nach Kenntnisnahme mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Sind Sie Verbraucher, wird Ihr gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 3 hiervon nicht berührt. Hierbei werden wir eventuell bereits von Ihnen geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: wir liefern nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland, Österreich, Schweiz.

§ 7 Transportschäden und Mängelrüge

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und lassen sich die Mängel (genaue Bezeichnung) quittieren. Nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit uns auf.
Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

§ 8 Mängelrügen/Gewährleistung/Haftung/ Verjährung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB). Die nachfolgenden Ziffern 2-8 gelten ausschließlich für Verträge mit gewerblichen Kunden.
Soweit keine Qualitätssicherungsabrede besteht, hat der Partner die Ware unverzüglich auf etwaige Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu prüfen. Bei offensichtlichen Mängeln, die bei einfacher Inaugenscheinnahme erkannt werden können, muss die Rüge bei Übernahme erklärt und auf den Frachtpapieren mit der genauen Bezeichnung des Mangels dokumentiert werden. Bei allen anderen Mängeln ist die Rüge spätestens nach drei Arbeitstagen ab Wareneingang zu erklären. Innerhalb dieser Zeit sind ggf. Funktionsüberprüfungen durchzuführen oder Gutachten einzuholen.
Nach Ablauf der Rügefristen können Sachmängelansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für beschädigte Verkaufsverpackungen. Werden Sachen in beschädigten oder fehlenden Verkaufsverpackungen nach Ablauf der Rügefristen an LEAF zurückgegeben, erfolgt dies ausschließlich zur Entsorgung auf Kosten des Partners. Dieser ist nicht berechtigt hierfür Gutschriften zu verlangen oder mit nicht anerkannten Rückzahlungsforderungen aufzurechnen.
Ist lediglich die Transportverpackung, nicht aber die Verkaufsverpackung oder Sache beschädigt, ist der Partner nicht berechtigt die Annahme zu verweigern. Gibt er die Sache dennoch zurück, geschieht dies auf sein Risiko. Etwaige Mehrkosten hat der Partner zu tragen.
Marley übernimmt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Wird im Rahmen der Nacherfüllung eine neue mangelfreie Sache geliefert, ist der Partner verpflichtet, auf Anforderung von Marley die mangelhafte Sacheherauszugeben.
Für erteilte Garantien, gelten ausschließlich die dazugehörigen Garantiebedingungen. 7. Marley haftet für vorsätzliche Vertragsverletzungen. Im Falle der groben Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, mit Ausnahme der Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und der Haftung nachdem Produkthaftungsgesetz.
Die Verjährungsfrist von Mängelansprüchen beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.

§ 9 Urheberrechte / Bildrechte

Wir haben an allen Bildern, Filmen und Texten, die in unserem Online-Shop veröffentlich werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.

§ 10 Online - Streitbeilegung

Marley ist bereit an einem Schlichtungsverfahren (gem. Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. ODR-VO) teilzunehmen. Hierfür stellt die Europäische Union eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Die Adresse der Schlichtungsstelle ist:

Nationale Kontaktstelle – Deutschland, Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl.

§ 11 Haftungsausschluss für fremde Links

Die Marley Deutschland GmbH verweist auf ihren Seiten mit Links zu anderen Seiten im Internet. Für alle diese Links gilt: Marley Deutschland GmbH erklärt ausdrücklich, dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf www.marley.de und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Vertragsverhältnisse zwischen Marley und Ihnen gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des CISG oder das Recht eines anderen Staates wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Als Gerichtsstand wird Hannover vereinbart. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt nur für Verträge mit Unternehmern.
Marley Deutschland GmbH, 31515 Wunstorf
Telefon (0 50 31) 53-0, Telefax (0 50 31) 53-371
Internet: http://www.marley.de